Nicht jede betriebliche Anschaffung muss über Jahre abgeschrieben werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es Vereinfachungsregeln.
Die Grenzwerte (Netto, ohne USt.)
- Bis 250 €: Sofortabschreibung zwingend. Werden direkt als Betriebsausgaben gebucht. Keine Erfassung im Anlagenverzeichnis nötig.
- 250,01 € bis 800,00 €: Regel-GWG. Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung (im Jahr der Anschaffung komplett) oder der regulären Abschreibung über die Nutzungsdauer. Erfassung im Anlagenverzeichnis Pflicht.
- 250,01 € bis 1.000,00 €: Sammelposten (Alternative). Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens pro Jahr. Dieser Pool wird zwingend linear über 5 Jahre (20% pro Jahr) abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. Wird dieses Wahlrecht für ein Jahr ausgeübt, gilt es zwingend für alle Güter zwischen 250€ und 1.000€ in diesem Jahr!
Voraussetzung für GWG: Das Wirtschaftsgut muss beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Ein PC-Monitor (ohne PC) ist z.B. nicht selbstständig nutzbar und damit kein GWG!