Aktuelles für Unternehmer

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Hier informiere ich Sie regelmäßig und verständlich über wichtige Änderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht.

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August 2026

Newsletter – August 2026: Halbzeit! So startet ihr gut in die zweite Jahreshälfte

Moin zusammen,
willkommen zum August-Update! Die zweite Jahreshälfte läuft und jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um mal kurz durchzuatmen und die Bücher zu checken. Hier kommen die wichtigsten Themen, die euch diesen Monat beschäftigen sollten.

🧾 E-Rechnung: Der Empfang ist Pflicht – aber könnt ihr auch schon versenden?
Nochmal zur Erinnerung, weil es viele immer noch unterschätzen: Seit Januar müsst ihr E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) empfangen können. Eine PDF, die mit Word erstellt wurde, reicht dafür nicht mehr. Für den Versand gibt es zwar noch Übergangsfristen – aber wartet nicht zu lange. Checkt jetzt, ob eure Buchhaltungssoftware die Formate unterstützt. Falls nicht, meldet euch bei mir. Ich helfe euch, das sauber einzurichten.

💰 Mindestlohn & Minijob-Grenze 2026: Die neuen Zahlen
Zur Erinnerung, falls noch nicht in euren Abrechnungen angekommen: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Die Minijob-Verdienstgrenze wurde auf 603 € pro Monat angehoben. Wer sich an den alten Zahlen orientiert, riskiert eine Nachzahlung plus Säumniszuschläge. Prüft eure aktuellen Abrechnungen – besonders bei Aushilfen und Minijobbern!

📊 Sozialversicherung 2026: Das sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen
In der Rentenversicherung liegt die BBG West bei 7.800 €/Monat (Ost: 7.350 €), in der Krankenversicherung bundesweit bei 5.775 €/Monat. Die Beitragssätze sind weitgehend stabil geblieben, aber der Zusatzbeitrag zur GKV wurde auf durchschnittlich 2,1 % angehoben. Achtung: Wer einen Geschäftsführer oberhalb der BBG beschäftigt, sollte prüfen, ob die Gehaltsanpassung greift.

⚖️ Arbeitszeiterfassung: Das wird jetzt ernst
Das BAG hat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in zwei Grundsatzurteilen nochmal massiv verschärft. Es reicht nicht mehr, die Stunden „irgendwann" nachzutragen. Beginn, Ende und Pausen jeder einzelnen Schicht müssen spätestens innerhalb von sieben Tagen dokumentiert sein – und zwar elektronisch und manipulationssicher. Das gilt für ALLE Arbeitnehmer, nicht nur für Minijobber. Zettelwirtschaft und Excel-Tabellen reichen vor Gericht im Zweifel nicht mehr aus. Wer da noch keine saubere Lösung hat: Sprecht mich an, ich habe da was für euch.

💻 Praxistipp: Unsere Online-Rechner auf va-kanz.de
Wusstet ihr, dass ihr auf meiner Website eine ganze Reihe kostenloser Rechner findet? Unter anderem:

Alles unter va-kanz.de/service – einfach mal durchklicken, das spart Zeit und Telefonate.

📅 Ausblick: Was steht im Herbst an?
September: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Q2 steht an. Oktober: Frist für die Steuererklärung 2025 (wenn nicht durch Steuerberater vertreten). Und im November veröffentlicht die DRV die vorläufigen Sozialversicherungswerte für 2027. Wer da rechtzeitig Bescheid wissen will – abonniert diesen Newsletter, dann verpasst ihr nichts.

Ich hoffe, diese Infos helfen euch im Alltag weiter! Bei Fragen zu den Themen oder wenn ihr bei einem Punkt unsicher seid, meldet euch einfach kurz bei mir.

Euer Ralf Schulz
Buchhaltungsbüro Lemwerder

Juli 2026

Newsletter – Juli 2026: Steuern, Recht & Praxis

Moin zusammen,
willkommen zum aktuellen monatlichen Update! Hier fasse ich für euch die wichtigsten Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsurteile und Praxistipps zusammen, damit ihr im Büroalltag immer auf der sicheren Seite seid – ganz ohne kompliziertes Fachchinesisch.

📜 Gesetzgebung: Die E-Rechnung – Seid ihr schon vorbereitet?
Zur Erinnerung: Die E-Rechnungspflicht (ZUGFeRD, XRechnung) im B2B-Bereich (also von Unternehmen an Unternehmen) ist gestartet. Der reine Empfang ist bereits Pflicht! Aktuell laufen zwar noch Übergangsfristen für das Versenden, aber wartet damit nicht bis zur letzten Minute. Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung aus Word gilt künftig nicht mehr als elektronische Rechnung. Prüft bitte, ob euer Rechnungsprogramm das schon kann. Falls nicht, sprecht mich gerne an.

⚖️ Arbeitsrecht (BAG-Urteil): Achtung beim Verfall von Resturlaub!
Viele Arbeitgeber denken immer noch: "Was der Mitarbeiter bis zum 31.12. (oder 31.03.) nicht an Urlaub nimmt, verfällt automatisch." Falsch! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist da mittlerweile knallhart: Urlaub verfällt nur dann, wenn ihr eure Mitarbeiter im laufenden Jahr aktiv und am besten schriftlich darauf hingewiesen habt. Ihr müsst ihnen mitteilen, wie viel Urlaub sie noch haben und dass dieser verfällt, wenn er nicht genommen wird. Macht ihr das nicht, sammelt sich der Urlaub über Jahre an – das kann bei Kündigungen richtig teuer werden!

💶 Steuern (BFH-Rechtsprechung): Sommerfest geplant? Die 110-Euro-Falle
Passend zum Sommer: Wenn ihr ein Fest für euer Team schmeißt, bleibt das für die Mitarbeiter steuerfrei, solange die Kosten pro Kopf 110 Euro brutto nicht übersteigen (maximal zweimal im Jahr). Aber Vorsicht: Der Bundesfinanzhof (BFH) schaut da sehr genau hin. In diese 110 Euro zählen nicht nur Essen und Getränke, sondern alle Kosten der Feier (Zeltmiete, DJ, Deko, Raummiete). Wird der Betrag auch nur um einen Euro überschritten, wird der Betrag darüber hinaus steuerpflichtig. Rechnet also vorher gut durch!

🩺 Sozialversicherung: Strenge Zeiterfassung bei Minijobbern
Gerade jetzt im Sommer helfen oft Aushilfen aus. Denkt daran: Für Minijobber (und generell in stark geprüften Branchen wie der Gastronomie oder Gebäudereinigung) besteht eine sehr strenge Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeit dokumentiert sein. Der Zoll prüft das bei Kontrollen als Erstes – fehlen die Zettel, drohen sofort empfindliche Bußgelder.

Ich hoffe, diese Infos helfen euch im Alltag weiter! Bei Fragen zu den Themen oder wenn ihr bei einem Punkt unsicher seid, meldet euch einfach kurz bei mir.

Euer Ralf Schulz
Buchhaltungsbüro Lemwerder