Wie viele Stunden darf ein Minijobber pro Monat arbeiten, um die Geringfügigkeitsgrenze (603 €) bei Zahlung des aktuellen Mindestlohns nicht zu überschreiten?
Maximale Arbeitszeit pro Monat: Stunden
Achtung: Werden steuer- und SV-pflichtige Zuschläge (wie z.B. nicht befreite Sonntags- oder Nachtzuschläge) gezahlt, verringert sich die maximal mögliche Stundenanzahl entsprechend!
Bei der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro und dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro sind maximal 43,38 Stunden pro Monat erlaubt.