Wenn die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Berechnen Sie hier die ungefähre Höhe des Krankengeldes und den optionalen Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber.
In den ersten 6 Wochen (42 Tagen) einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter. Kleine und mittlere Unternehmen (bis 30 Vollzeit-Mitarbeiter) können sich über das U1-Umlageverfahren je nach gewähltem Tarif zwischen 50% und 80% dieser Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen.
Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich:
Der niedrigere Wert wird genommen. Vom Brutto-Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (ca. 12 %). Die Krankenversicherung selbst ist während des Krankengeldbezugs beitragsfrei.
Einige Tarifverträge (z.B. im öffentlichen Dienst TVöD) oder Einzelverträge verpflichten den Arbeitgeber, einen Krankengeldzuschuss zu zahlen. Er gleicht die Differenz zwischen dem Netto-Krankengeld der Kasse und dem bisherigen Netto-Lohn aus.