Ratgeber: Mutterschutz & Elternzeit

Fristen & Beschäftigungsverbot

Die gesetzlichen Mutterschutzfristen beginnen standardmäßig 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und enden 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen).

  • In den 6 Wochen davor darf die werdende Mutter nur arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt.
  • In den 8 Wochen danach gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Die U2-Umlage (Erstattung für Arbeitgeber)

Während des Mutterschutzes erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Differenz zwischen Nettoentgelt und Mutterschaftsgeld der Kasse).

Gute Nachricht für Arbeitgeber: Über das U2-Umlageverfahren (an dem alle Arbeitgeber teilnehmen) bekommen Sie 100% des gezahlten Zuschusses inklusive der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von der Krankenkasse erstattet!

Elternzeit anmelden

Möchte die Arbeitnehmerin im Anschluss Elternzeit nehmen, muss sie dies dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitteilen.