Die gesetzlichen Mutterschutzfristen beginnen standardmäßig 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und enden 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen).
Während des Mutterschutzes erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Differenz zwischen Nettoentgelt und Mutterschaftsgeld der Kasse).
Möchte die Arbeitnehmerin im Anschluss Elternzeit nehmen, muss sie dies dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitteilen.