Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bestimmte Zuschüsse und Sachbezüge gewähren, die entweder komplett steuer- und sozialversicherungsfrei sind oder vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden (und damit für den Arbeitnehmer komplett netto auf dem Konto ankommen).
Arbeitgeber können bis zu 50 EUR monatlich steuer- und SV-frei als Sachbezug gewähren. Dies ist der absolute Klassiker der Nettolohnoptimierung.
Zuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Arbeitgeber können die privaten Internetkosten des Mitarbeiters bezuschussen.
Einmaliger jährlicher Zuschuss zum Urlaub des Mitarbeiters.
Zuschuss zur Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern.
Kleine Sachgeschenke zu besonderen persönlichen Ereignissen.
Zuschüsse für Präventionskurse.
Wenn Sachzuwendungen oder Geschenke die Freigrenzen (z.B. 50 Euro) überschreiten, kann der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernehmen.