Berechnen Sie den individuellen Urlaubsanspruch unter Berücksichtigung von Eintritt und Austritt im laufenden Jahr, tariflichen/vertraglichen Abweichungen, Schwerbehinderung (§ 208 SGB IX) und Jugendarbeitsschutz (§ 19 JArbSchG). Die Berechnung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Zwölftelungsregelung (§ 5 BUrlG) unter Anwendung der kaufmännischen Rundung nach § 5 KSchG.