Service: Urlaubsanspruch-Rechner (Teilzeit)

Berechnen Sie schnell und einfach den gesetzlichen oder vertraglichen Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte basierend auf den Vollzeit-Urlaubstagen im Betrieb.

Wichtig: Auch "Aushilfen" haben Anspruch auf bezahlten Urlaub!

Besonders in der Gastronomie und Gebäudereinigung hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Minijobber oder Teilzeitkräfte ("Aushilfen") keinen Urlaubsanspruch hätten. Das ist falsch und brandgefährlich! Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Ab wann kann Urlaub genommen werden?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate ununterbrochen bestanden hat (Wartezeit). Vorher (und in Trennungsfällen) gibt es einen Teilurlaub: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat im Betrieb steht dem Mitarbeiter ein Zwölftel (1/12) des Jahresurlaubs zu.

Die Falle "Phantomlohn": Wenn der Prüfer klingelt

Gewähren und bezahlen Sie keinen Urlaub, staut sich ein massives Problem an. Das Arbeitsrecht sagt: Ohne Urlaubsgewährung besteht ein Entgeltanspruch für die nicht genutzten Urlaubstage. Bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung schauen die Prüfer hier ganz genau hin. Finden sie keine bezahlten Urlaubstage auf den Abrechnungen der Aushilfen, schlagen sie Alarm.

Was dann passiert (Das Phantomlohn-Prinzip):
Die Prüfer errechnen fiktiv, was Sie dem Mitarbeiter für den Urlaub hätten zahlen müssen (den sogenannten "Phantomlohn"). Auf diesen Phantomlohn werden dann rückwirkend die vollen Sozialversicherungsbeiträge erhoben – und das für die gesamten letzten 4 Jahre!

Der fatale Domino-Effekt: Vom Phantomlohn zur Steuerhinterziehung

  • Schritt 1: Die Rentenversicherung verbeitragt den Phantomlohn. Plötzlich wird aus einem Minijobber durch den fiktiven Urlaubslohn rückwirkend ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter. Sie müssen alle Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) aus eigener Tasche nachzahlen.
  • Schritt 2: Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Ergebnis dieser Prüfung der Rentenversicherung auch umgehend dem Finanzamt zu melden.
  • Schritt 3: Tun Sie das nicht, oder hat der fiktiv höhere Lohn logischerweise Auswirkungen auf die abzuführende Lohnsteuer, stehen Sie rechtlich gesehen voll in der Steuerhinterziehung.

Fazit für die Praxis:

Dokumentieren Sie immer sauber, wann Aushilfen Urlaub nehmen, und weisen Sie das Urlaubsentgelt glasklar auf der Lohnabrechnung aus. Das erspart Ihnen bei der nächsten Prüfung horrende Nachzahlungen und strafrechtlichen Ärger!

Häufige Fragen (FAQ)

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Der Urlaubsanspruch wird berechnet, indem man die Urlaubstage einer Vollzeitkraft durch die Arbeitstage des Betriebs (meist 5) teilt und mit den tatsächlichen Arbeitstagen der Teilzeitkraft multipliziert.