Service: Urlaubsanspruch-Rechner

Berechnen Sie den individuellen Urlaubsanspruch unter Berücksichtigung von Eintritt und Austritt im laufenden Jahr, tariflichen/vertraglichen Abweichungen, Schwerbehinderung (§ 208 SGB IX) und Jugendarbeitsschutz (§ 19 JArbSchG). Die Berechnung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Zwölftelungsregelung (§ 5 BUrlG) unter Anwendung der kaufmännischen Rundung nach § 5 KSchG.

⚠️ Haftungsausschluss
Bei dem vorliegenden Service handelt es sich um eine vereinfachte Berechnungshilfe, die keine steuerliche oder rechtliche Beratung darstellt und diese nicht ersetzen kann. Die Berechnung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte konsultieren Sie für Ihren individuellen Fall einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde. Es wird keine Haftung für etwaige Fehlberechnungen oder daraus resultierende Schäden übernommen.

Eingaben



Ohne Austrittsdatum wird der volle Jahresurlaub berechnet. Bei Austritt nach dem 31.07. wird mindestens der volle gesetzliche Urlaub garantiert (§ 5 BUrlG).


Bei unter 18 Jahren zu Beginn des Jahres: mind. 25 Werktage (§ 19 JArbSchG).

Ergebnis

Hinweise zur Berechnung

  • Zwölftelung (§ 5 BUrlG): Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig nach vollen Beschäftigungsmonaten berechnet.
  • Auf-/Abrundung (§ 5 KSchG): Angefangene Monate von mehr als 15 Tagen werden als voller Monat gezählt (≤ 15 Tage entfallen). Bruchteile von Urlaubstagen werden kaufmännisch gerundet (ab 0,5 auf).
  • Austritt nach dem 31.07.: Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 31. Juli, hat der Arbeitnehmer mindestens Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub (24 Werktage zzgl. ggf. Schwerbehinderungs-Zusatzurlaub). Ist der anteilige tarifliche/vertragliche Urlaub höher, gilt dieser.
  • Schwerbehinderung (§ 208 SGB IX): Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Werktage. Dieser Zuschlag unterliegt ebenfalls der Zwölftelung.
  • Jugendliche (§ 19 JArbSchG): Arbeitnehmer, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, haben einen gesetzlichen Mindesturlaub von 25 Werktagen.
Übersetzung folgt. Die englische Version dieses Rechners („Holiday Entitlement Calculator“) befindet sich in Vorbereitung. Sollten Sie eine englische Fassung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
An English version of this calculator is in preparation. Please contact us if you require immediate assistance.